Privathaftpflicht

“Entschuldigung, das wollte ich nicht!”, hat sicher jeder schon einmal gesagt. Wer will denn schon jemandem weh tun oder einen Schaden zufügen? – Die Grundlage für die Schadenersatzpflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Die Privathaftpflichtversicherung zahlt dem Geschädigten eine Entschädigung, damit der Schaden hinterher relativ behoben ist. Bei Vermögensschäden ist das leichter, bei Sachschäden schwieriger, denn es wird nicht der Neuwert sondern nur der Zeitwert eines Gegenstands ersetzt und ideelle Werte werden kaum berücksichtigt. Personenschäden sind häufig gar nicht wieder gut zu machen. Besonders, wenn psychische Folgen bleiben. Schadensersatz, Schmerzensgeld und Rentenzahlungen wegen verminderter (oder gar verhinderter) Erwerbsfähigkeit führen oft zu Zahlungen im Millionen-Bereich. Daher ist es ratsam, bei der Privathaftpflicht auf eine zweistellige Versicherungssumme zu achten (z. B. 10 oder 15 Millionen Euro).

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Darauf sollten Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung achten:

  • Die meisten Schäden sind gering, unter 500 Euro. Eine Selbstbeteiligung kann ggf. sinnvoll sein,  zumal die Versicherung eben im Schadenfall dadurch häufig leistungsfrei bleibt.
  • Leihen bzw. mieten Sie sich gelegentlich z. B. mal ein Buch, eine Kamera, eine CD oder DVD, ein Gartengerät, ein Fahrrad, einen Wohnwagen? Dann sollten Sie unbedingt darauf achten, dass auch Schäden an geliehenen bzw. gemieteten Sachen mitversichert sind. Achtung: Hier ist die Rede von Sachen im Sinne von Mobilien. Schäden z. B. an der gemieteten Ferienwohnung (oder Ferienhaus) sind meistens im Sinne von “Mietsachschäden” pauschal mitversichert.
  • Helfen Sie anderen, wenn Sie darum gebeten werden (z. B. beim Umzug)? Oder tun Sie anderen gelegentlich einen Gefallen (z. B. Rasen mähen, Auto waschen, einkaufen)? – Freundliche Hilfe kann auch schnell ungewollt Sachschäden entstehen lassen. Gefälligkeitsschäden gehören darum mitversichert.
  • Arbeiten Sie als Angestellte/r? Haben Sie von Ihrem Arbeitgeber eventuell einen Schlüssel, eine Codekarte oder sonstige Dinge erhalten? Auf den Einschluss von Code-Karten-Verlust sollten Sie dann möglichst achten.
  • Mal eben auf die Kinder der Freundin aufpassen, den Hund der Nachbarn beaufsichtigen oder mit ihm Gassi gehen. Auch solche Tätigkeiten erhöhen die Gefahr entstehender Schäden und müssen meist explizit eingeschlossen werden.
  • Forderungsausfall: Jemand müsste Ihnen Schadensersatz leisten, kann das aber nicht? Dann leistet Ihre eigene Haftpflichtversicherung (Voraussetzung: Gerichtliches Urteil).

 

FINANZMANAGEMENT JENS OESKER

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