Weitere Haftpflicht-Versicherungen

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Die bekannteste Form des Ersatzanspruchs ist wohl ein Anspruch auf Schmerzensgeld, weil die Räum- und Streupflicht im Winter nicht (genügend) erfüllt wurde, ein Passant daher gestürzt ist und sich dabei Prellungen und/oder Knochenbrüche zugezogen hat. Während der im eigenen Einfamilienhaus wohnende Hauseigentümer zumeist den Versicherungsschutz im Rahmen seiner Privathaftpflichtversicherung genießt, sollten Zwei- und Mehrfamilienhauseigentümer möglichst eine separate Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung vereinbaren.

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Öltank- bzw. Gewässerschaden-Haftpflicht

Wer mit Öl heizt oder aus anderen Gründen Öltanks unterhält, sollte auch eine Öltank-Haftpflichtversicherung haben, die z. B. Kostenerstattung für die Entsorgung von verunreinigtem Erdreich und für weitere Dekontaminations-Maßnahmen leistet. Aber nicht nur Öl sondern auch Farben und Lacke, die z. B. für Bau- oder Renovierungsmaßnahmen gelagert werden, stellen potentielle Gefahren für Umwelt und Gewässer dar. In geringem Umfang ist dieser Versicherungsschutz zumeist in Privathaftpflicht-Versicherungen enthalten. Für umfangreichen Versicherungsschutz sorgt nur eine separate Versicherung.

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Bauherren-Haftpflicht

Jeder Bauherr braucht einen Versicherungsschutz für seine Baumaßnahme. Viele Privathaftpflichtversicherungen enthalten bereits Grundleistungen, die sich meistens jedoch auf ein bereits bestehendes Ein- oder Zweifamilienhaus und dessen Umbau beziehen. Ein Neubau sowie der Bau eines Mehrfamilienhauses sollte grundsätzlich separat versichert werden. Bitte denken Sie auch an die Rohbauversicherung!

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Tierhalter-Haftpflicht

Tiere haben Instinkte, Reflexe und Verhaltensweisen, die sich nicht einfach wegtrainieren oder “ab-erziehen” lassen. Ein Jagdhund sollte jagen dürfen und nicht nur als Schoßhund gehalten werden wollen und auch ein “Schoßhund” sollte spielen und jagen dürfen – denn es ist ein Hund. Mit dem leinenfreien Freigang sind aber generell höhere Gefahren verbunden, als man oft wahrhaben will. Als Tierhalter sind Sie übrigens grundsätzlich ersatzpflichtig, die Schuldfrage stellt sich – im Gegensatz z. B. zur Privathaftpflichtversicherung – nicht.

Darauf sollten Sie achten: Schäden an Mobilien (z. B. Möbeln) sind häufig nicht mitversichert. Wir empfehlen daher, sich an Tarifen mit umfassender Leistung zu orientieren. Premium, Exklusiv, MAXX sind häufige Tarifnamen für solche Produkte.

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Hunde-HV – hier vergleichen (2)    

Pferde-HV – hier vergleichen (2)

Tarifrechner von Gesellschaften:

Uelzener Hunde-HV    

Uelzener Pferde-HV    

AGILA Hunde-HV

 

FINANZMANAGEMENT JENS OESKER

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