Glas-Bruch

Schadenersatz unabhängig von der Ursache

Bei Glasbruchschäden zählt grundsätzlich das Ergebnis: Die Glasscheibe muss zerbrochen sein. Selbstverständlich sollte der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sein. Aber ob die Scheibe z. B. durch Feuer, Sturm, Unachtsamkeit oder durch ein spielendes Kind zerstört wurde, ist eher nebensächlich.

Versichert sind z. B. Spiegel, Cerankochfelder, Glas-Tischplatten, Fenster- und Türverglasungen und Scheiben von Wintergärten. Jedoch sind Hohlgläser (z. B. Brillen-, Trink- und Lampengläser) üblicherweise ausgeschlossen.

Die Vorteile einer separaten Glasbruchversicherung liegen insbesondere in dem meist günstigeren Beitrag im Vergleich zum Einschluss in übliche Hausrat- oder Gebäudeversicherungen. Außerdem bleibt die Hausratversicherung schadenfrei, wenn eine eigenständige Glasbruch-Versicherung besteht.

Selbstrechnender Antrag Glasversicherung der Domcura AG:

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